Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.10.2019
§ 1 Allgemeines
St. Ingbert, den 01.10.2019
Harald Kilian
Kilian consult | Harald Kilian, im folgenden Auftragnehmer (AN) erbringt im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit Beratungsdienstleistungen für Organisationen die im Sozialbereich tätig sind. Die Tätigkeiten werden unter Anwendung vorhandener aktueller Kenntnisse und langjähriger Branchenerfahrung nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt.
Die nachfolgend dargestellten Bedingungen gelten generell für alle Aufträge. Diese sind Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarung getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungsumfang
Die Leistungen werden im Angebot des Auftragsnehmers oder in einem Dienstleistungsvertrag zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer festgelegt. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber eine sach- und fachgerechte Erbringung der Dienstleistung, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Leistungserbringung
Die Art der Leistung und die Vorgehensweise bei der Leistungserbringung werden im Auftrag bzw. der getroffenen Leistungsvereinbarung festgelegt. Grundlage der Leistungserbringung sind die vom Auftraggeber gem. § 7 bereitgestellten Informationen. Der Auftragnehmer ist berechtigt sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Vertragserfüllung heranzuziehen. Sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber gegenüber Dritten vertreten soll, wird eine gesonderte Vollmacht vom Auftraggeber für den Auftragnehmer ausgestellt. Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer den Abschluss dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat (eine Abschlussrechnung gilt als entsprechende Mitteilung) und der Auftraggeber dieser Mitteilung nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich begründet widerspricht.
§ 4 Leistungsausschluss
Die Beratungsdienstleistungen umfassen keine Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und keine Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.
§ 5 Urheberrecht
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer gefertigten Berechnungen, Unterlagen und Pläne nur zu eigenen Zwecken verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern durch den Auftragnehmer Urheberrechte entstanden sind, verbleiben die beim Auftragnehmer.
§ 6 Verschwiegenheit und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Dritte, die zur Vertragserfüllung eingesetzt worden sind.
Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
§ 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
§ 9 Vergütung
Die Vergütungsart und -höhe (Beratertage, Stundensätze, Pauschalen oder Festpreise) werden im Auftrag bzw. der Vereinbarung festgelegt. Beratertage (BT) enthalten immer auch die notwendigen Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie Fahrtzeiten zu Terminen, die nicht am Ort des Auftragnehmers stattfinden. Die kleinste abrechenbare Einheit ist 0,25 BT.
Fahrtkosten - sofern vereinbart - werden mit 0,35 Euro/km für die Hin- und Rückfahrt von Sitz des AN in 66386 St. Ingbert zu dem jeweiligen Sitzungsort vom AG vergütet. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet werden. Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Eine Zurückhaltung ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers durch den Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle der vorzeitigen Kündigung aus wichtigen betrieblichen Gründen richtet sich die Vergütung nach § 649 BGB.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Es besteht seitens des Auftragnehmers die Verpflichtung, die von ihm zu vertretenden Mängel zu beheben. Voraussetzung ist, dass ihm der Mangel schriftlich durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird. Kein Mangel liegt vor, wenn das Arbeitsergebnis auf einer fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers zurück zu führen ist. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistung oder Teile der Leistung verändern. Die Haftung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung ist auf den jeweiligen Leistungserbringer sowie evtl. eingesetzte Erfüllungsgehilfen begrenzt.
§ 11 Schriftform, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Ein Schriftwechsel per Email genügt der Schriftformerfordernis.
Bei Ungültigkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die anderen Bestimmungen weiter, sowie ersatzweise eine Bestimmung die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Saarbrücken.
St. Ingbert, den 01.10.2019
Harald Kilian